Sicherheitstipps

Sicherheitstipps rund um die Türöffnung

 
Generelle Hinweise zur Türöffnung durch den Schlüsseldienst:
 
Es gilt: Kann eine Person Ihre Berechtigung zur Öffnung einer Tür durch einen Schlüsseldienst oder Schlüsselnotdienst nicht nachweisen, sollte die Tür nur im Beisein der Polizei oder einer ähnlichen Behörde geöffnet werden.
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Der Schlüsseldienstler wird diese Berechtigung immer vorher Prüfen. 
Die Überprüfung kann durch folgende Nachweise erfolgen:
  • Ihren Personalausweis
  • Ihren Reisepass und zusätzlich Ihre Meldebescheinigung
  • Personalausweis oder Reisepass und Mietvertrag
  • Personalausweis oder Reisepass und/oder Eigentumsnachweis
  • Personalausweis oder Reisepass und Gewerbeanmeldung
  • Personalausweis oder Reisepass und Gerichtsbeschluss oder Erbschein
  • Polizei (Identitätsfeststellung)
  • Eine Vollmacht, Personalausweis oder Reisepass und Personalausweis oder Reisepass des Mieters oder Eigentümers
  • Personalausweis oder Reisepass und Betreuerausweis (Bestallungsurkunde)
  • Dienstausweis (nur bei berechtigten Behörden)
Der Schlüsseldienst-Fahrer kann bei Verdacht einer Unredlichkeit die Öffnung auch ablehnen.
 
Eine Ausnahme ist die Abwehr von Gefahren.
Die zuständige Stelle ist unverzüglich zu unterrichten. 
 
Wenn durch Schlüsseldienste grob fahrlässig Türen geöffnet werden und der Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen wird können sich sowohl zivilrechtliche Schadenersatzansprüche, wie auch strafrechtliche Folgen ergeben.
 
Sollten Sie weitere Informationen wünschen, noch offene Fragen zum Thema  Legitimation bei Türöffnungen haben können Sie sich jederzeit gerne an uns wenden.
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Nutzen Sie unseren Service, die günstigen Preise und unser Knowhow. Einbrüche nehmen im ganzen Bundesgebiet zu, wie man auch täglich in den Medien vernehmen kann. Und auch unser schönes München bleibt hiervon nicht unbetroffen. Sichern Sie Ihr Haus unbedingt gegen Einbruch und Diebstahl, denn nicht jeder Schaden wird von der Versicherung auch wirklich übernommen und Ihre Seele leidet, wenn fremde Leute Ihr zu Hause verwüstet und entweiht haben. 

Aussentüren sollten immer mit Sicherheitsschlössern gesichert sein und nicht etwa mit einfachen Buntbartschössern.

Alle Außentüren grundsätzlich abschließen, einfaches zufallen lassen ist nicht genug. Das gilt auch für die Türen von Seiteneingängen und natürlich auch für Kellertüren. Da diese Kellertüren meistens nicht so gut einzusehen sind, empfehlen wir bei solchen speziellen Türen noch einige Sicherungsmaßnahmen zusätzlich.
Das Schloss außen zur Sicherheit noch mit einer Schutzrosette aus Metall (vorzugsweise aus Stahl) oder mit einem Langschild mit Stahlunterschild aus dem Fachhandel sichern. Diese sind dann innen mit starken Schrauben befestigt und können nicht einfach mal so von außen abgeschraubt werden.  Diese beiden Vorrichtungen schützen den Schließzylinder sehr effektiv gegen jede Art von Gewaltanwendung, wie zB. Herausdrehen mit einer starken Zange oder brechen durch abschlagen. Da Bei Holzzargen empfehlen wir ein verlängertes Winkelschließblech, um es den Einbrechern so schwer wie möglich zu machen.

Sehr starke Riegel im oberen und auch im unteren Drittel, und vielleicht noch zusätzliche Schlösser (zB. Aufsatzschlösser von innen).
Telefonleitungen sollten von außen immer unsichtbar sein. Abgestellte Gegenstände im Garten, wie zB. Möbel, Garten oder Terrassenbänke, Müll- und/oder Wassertonnen oder sogar eine Leiter die unachtsam im garten vergessen wurde, sind immer wieder gern verwandte Auf- und Einstiegsstiegshilfen für skrupellose Diebe.

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