Tipps für Verbraucher

Verbrauchertipps rund um den Schlüsseldienst

Auch wenn es verlockend scheint: Versuchen Sie nicht selbst die Tür zu öffnen. Sie könnte dabei Schaden nehmen. Die Kosten für die Reparatur einer unsachgemäß geöffneten Tür liegt weit über dem Preis für den Notdienst. Und spätestens beim Auszug aus der Wohnung verlangt Ihr Vermieter sicher die Beseitigung des Schadens. Wir sind immer bemüht Ihnen schnell und unkompliziert zu helfen und Ihnen lange Wartezeiten zu ersparen. Helfen Sie mit. Hinterlassen Sie immer Ihre Handynummer bei uns und bleiben Sie in der Türnähe, damit der Schlüsseldienstler Sie gleich finden kann. 

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Halten Sie in jedem Falle Ihre Ausweispapiere und ggf. Nachweise für die Inhaberschaft zur Wohnung oder dem Objekt bereit. Beachten Sie, dass wir Ihnen die Tür nicht öffnen dürfen, wenn Sie sich nicht ausreichend und glaubhaft legitimieren können! [mehr dazu…]
 
 
Bürgerliches Gesetzbuch
 
§ 312d Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen
 
(1) Dem Verbraucher steht bei einem Fernabsatzvertrag ein Widerrufsrecht nach § 355 zu. Anstelle des Widerrufsrechts kann dem Verbraucher bei Verträgen über die Lieferung von Waren ein Rückgaberecht nach § 356 eingeräumt werden.
 
(2) Die Widerrufsfrist beginnt abweichend von § 355 Abs. 3 Satz 1 nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche, bei der Lieferung von Waren nicht vor deren Eingang beim Empfänger, bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung und bei Dienstleistungen nicht vor Vertragsschluss.
 
(3) Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung auch dann, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vollständig erfüllt ist, bevor der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausgeübt hat.
 
(4) Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen
  1. 1.zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde,
  2. zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind,
  3. zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten, es sei denn, dass der Verbraucher seine Vertragserklärung telefonisch abgegeben hat,
  4. zur Erbringung von Wett- und Lotterie-Dienstleistungen, es sei denn, dass der Verbraucher seine Vertragserklärung telefonisch abgegeben hat,
  5. die in der Form von Versteigerungen (§ 156) geschlossen werden,
  6. die die Lieferung von Waren oder die Erbringung von
    Finanzdienstleistungen zum Gegenstand haben, deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können, insbesondere Dienstleistungen im Zusammenhang mit Aktien, Anteilsscheinen, die von einer Kapitalanlagegesellschaft oder einer ausländischen Investmentgesellschaft ausgegeben werden, und anderen handelbaren Wertpapieren, Devisen, Derivaten oder Geldmarktinstrumenten, oder
  7. zur Erbringung telekommunikationsgestützter Dienste, die auf
    Veranlassung des Verbrauchers unmittelbar per Telefon oder Telefax in einem Mal erbracht werden, sofern es sich nicht um Finanzdienstleistungen handelt.
 
(5) Das Widerrufsrecht besteht ferner nicht bei Fernabsatzverträgen, bei denen dem Verbraucher bereits auf Grund der §§ 495, 506 bis 512 ein Widerrufs- oder Rückgaberecht nach § 355 oder § 356 zusteht. Bei Ratenlieferungsverträgen gelten Absatz 2 und § 312e Absatz 1 entsprechend.
 
(6) (weggefallen)
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Nichts vorab blanko unterschreiben!
 
Unterschreiben Sie niemals voreilig und ungeprüft Verträge oder Formulare, deren Inhalt Sie nicht verstehen. Prüfen Sie vor der Unterschrift alle Daten und Angaben gründlich. scheuen Sie sich nicht, kritisch zu sein und alles noch einmal zu hinterfragen. Notfalls sollten Sie einfach auch mal fachkundige Hilfe in Anspruch zu nehmen.

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